Übertrittsbedingungen

Schülerinnen und Schüler aus der Sekundarschule (Leistungszug E und P) und aus den zugelassenen Brückenangeboten im Kanton Baselland können in die FMS eintreten. Verbindlich gilt die aktuelle Verordnung.

Wichtig:

Absolvieren einer Neigungs- und Eignungsabklärung

Zusätzlich zu den erforderlichen Noten müssen alle Schülerinnen und Schüler, die in die FMS oder die WMS in Baselland eintreten möchten, eine Neigungs- und Eignungsabklärung absolviert haben. Diese Abklärung können die Schülerinnen und Schüler auf www.infosetting-bl.ch durchführen. Die Webseite enthält im ersten Teil allgemeine Informationen zum Bildungssystem und im zweiten Teil eine online durchzuführende Selbsteinschätzung.

Das Self-Assessment dauert maximal 4 Stunden und ist nicht selektiv. Nach dem Absolvieren des Programms erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Bescheinigung, die der Anmeldung an die FMS oder WMS beigelegt werden muss.

Informationen

Bei Fragen oder für weitere Informationen wenden Sie sich bitte per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Übertritt aus dem Leistungszug E, Sek Baselland

Der Übertritt aus dem Leistungszug E in die FMS setzt voraus: 

Einen Notendurchschnitt von mindestens 4.5 aus allen promotionsrelevanten Fächern und eine Punktesumme von mindestens 36 aus den einfach zählenden Zeugnisnoten der Fächer Biologie, Englisch, Französisch und Physik sowie den doppelt zählenden Zeugnisnoten der Fächer Deutsch und Mathematik. 

Werden diese Bedingungen in beiden Zeugnissen der 3. Klasse erreicht, erfolgt die Aufnahme definitiv. Die Aufnahme erfolgt provisorisch, wenn im Zeugnis im ersten Semester beide Bedingungen und im 2. Semester eine Bedingung erreicht wird. In allen anderen Fällen kann keine Aufnahme erfolgen. Die Aufnahme in die FMS setzt zudem eine von der Bildungsdirektion angebotene, berufs- und schulwahlbezogene Neigungs- und Eignungsabklärung voraus.

Übertritt aus dem Leistungszug P, Sek Baselland

Der Übertritt aus dem Leistungszug P in die FMS setzt voraus:

Einen Notendurchschnitt von mindestens 4.0 aus allen promotionsrelevanten Fächern und eine Punktesumme von mindestens 32 aus den einfach zählenden Zeugnisnoten der Fächer Biologie, Englisch, Französisch und Physik sowie den doppelt zählenden Zeugnisnoten der Fächer Deutsch und Mathematik.

Werden diese Bedingungen in beiden Zeugnissen der 3. Klasse erreicht, erfolgt die Aufnahme definitiv. Die Aufnahme erfolgt provisorisch, wenn im Zeugnis im ersten Semester beide Bedingungen und im 2. Semester eine Bedingung erreicht wird. In allen anderen Fällen kann keine Aufnahme erfolgen. Die Aufnahme in die FMS setzt zudem eine von der Bildungsdirektion angebotene, berufs- und schulwahlbezogene Neigungs- und Eignungsabklärung voraus.

Übertritt aus den Kantonen Aargau und Solothurn

Der Übertritt aus den Sekundar- und Bezirksschulen Aargau und Solothurn ist kantonal geregelt. Er erfolgt nach den Bedingungen des jeweiligen Wohnsitzkantons.

Übertritt aus andere Schulen

Der Übertritt erfolgt gemäss Vereinbarung oder gemäss Leistungsabklärung

Gymnasium Münchenstein