Übertrittsbedingungen

Übertritt aus dem Leistungszug P, Sek Baselland

Der Übertritt aus dem Leistungszug P in das Gymnasium setzt voraus: 

Einen Notendurchschnitt von mindestens 4.0 aus allen promotionsrelevanten Fächern und eine Punktesumme von mindestens 34 aus den einfach zählenden Zeugnisnoten der Fächer Biologie, Englisch, Französisch und Physik sowie den doppelt zählenden Zeugnisnoten der Fächer Deutsch und Mathematik.

Werden diese Bedingungen in beiden Zeugnissen der 3. Klasse erreicht, erfolgt die Aufnahme definitiv. Die Aufnahme erfolgt provisorisch, wenn im Zeugnis im ersten  Semester beide Bedingungen und im 2. Semester eine Bedingung erreicht wird. In allen anderen Fällen kann keine Aufnahme erfolgen.

Übertritt aus dem Leistungszug E, Sek Baselland

Der Übertritt aus dem Leistungszug E in das Gymnasium setzt voraus:

Einen Notendurchschnitt von mindestens 5.0 aus allen promotionsrelevanten Fächern und eine Punktesumme von mindestens 40 aus den einfach zählenden Zeugnisnoten der Fächer Biologie, Englisch, Französisch und Physik sowie den doppelt zählenden Zeugnisnoten der Fächer Deutsch und Mathematik.

Werden diese Bedingungen in beiden Zeugnissen der 3. Klasse erreicht, erfolgt die Aufnahme definitiv. Die Aufnahme erfolgt provisorisch, wenn im Zeugnis im ersten Semester beide Bedingungen und im 2. Semester eine Bedingung erreicht wird. In allen anderen Fällen kann keine Aufnahme erfolgen.

Übertritt aus den Kantonen Aargau und Solothurn

Der Übertritt aus den Sekundar- und Bezirksschulen Solothurn und Aargau ist kantonal geregelt. Er erfolgt nach den Bedingungen des jeweiligen Wohnsitzkantons.

Übertritt aus anderen Schulen

Der Übertritt erfolgt gemäss Vereinbarung oder gemäss Leistungsabklärung.

Aus der Fachmittelschule an die Maturitätsabteilung

Für den Übertritt aus der Fachmittelschule an die Maturi­tätsabteilung sind erforderlich:

  1. ein Notendurchschnitt von mindestens 5.00 in den Fächern Deutsch, Französisch, Mathematik und Biologie;
  2. ein Nachweis der Kenntnis im gewählten Schwer­punkt­fach, z.B. durch eine Eignungsabklärung.

Massgebend für das Erfüllen der Bedingungen ist das letzte Zeugnis bzw. nach erfolgreichem Erwerb des Fachmittelschulausweises oder der Fachmaturität der Fachmittelschulausweis.

Der Übertritt erfolgt grundsätzlich mit Rückversetzung.

Über Ausnahmen und über Übertritte im Laufe des Schuljahrs entscheidet die Schulleitung, gegebenenfalls nach Rücksprache mit dem Klassenkonvent.

Zuständigkeit

Zuständig ist die Schulleitung des Gymnasiums, in dessen Einzugsgebiet der stipendienrechtliche Wohnsitz der Schü­lerin oder des Schülers liegt. Sie kann aus Platzgründen Verschiebungen an ein anderes Gymna­sium vornehmen.

Gymnasium Münchenstein