Perspektiven

Das Bildungsziel des gymnasialen Bildungsgangs wird im Reglement über die Aner­kennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (MAR) wie folgt umschrieben:

Bevor der Unterricht losgeht«Ziel der Maturitätsschulen ist es, Schülerinnen und Schülern im Hinblick auf ein lebenslanges Lernen grundlegende Kenntnisse zu vermitteln sowie ihre geistige Of­fenheit und die Fähigkeit zum selbständigen Urteilen zu fördern. ... Schülerinnen und Schüler gelangen zu jener persönlichen Reife, die Voraussetzung für ein universitäres Hochschulstu­dium ist und die sie auf anspruchsvolle Aufgaben in der Gesellschaft vorbereitet. Die Schulen fördern gleichzeitig die Intelligenz, die Willenskraft, die Sensibilität in ethischen und musischen Belangen sowie die physischen Fähigkeiten ihrer Schüle­rinnen und Schüler.»

Der gymnasiale Bildungsgang bereitet nicht auf bestimmte Berufe vor.

Im Park kann man sich erholenDer Matu­ritätsausweis berechtigt zum Eintritt in die Studiengänge der Universitäten (alle Richtungen), in die Studiengänge der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) oder in die Pädagogischen Hochschulen (alle Stufenausbildungen). Für die Zulassung zu den medizinischen Studienrichtungen ist wegen Zulassungsbeschrän­kungen zusätzlich das Bestehen eines «Numerus Clausus-Tests» erforderlich.

Den Musikerinnen und Musikern des Profils M erleichtern die an unserer Schule erworbenen gehörbildnerischen und theoretischen Kenntnisse die Aufnahmeprüfung und die ersten Semester eines allfälligen Musikstudiums. Die Gestalte­rinnen und Gestalter des Profils Z können in der 4. Klasse im November an ein Mappengespräch, welches bei Bestehen den Eintritt in den Vorkurs ohne Aufnahmeprüfung ermöglicht.

Weitere Anschlussmöglichkeiten bilden die Studiengänge der Fachhochschulen, wobei je nach Studienrichtung zusätzliche Eignungsabklärungen oder Berufsprakti­ka in der Studienrichtung absolviert werden müssen.

Interessante Architektur in der PausenhalleWer nach dem Erwerb der Maturität kein Hochschulstudium ergreifen möchte, dem stehen andere Ausbildungen offen, für die die Maturität ebenfalls eine gute Grundlage bildet.

Verschiedene Unternehmen bieten zudem verkürzte berufliche Grundbildungen oder Fachausbildungen speziell für Maturandinnen und Maturanden an. Diese kön­nen beispielsweise als Ersatz für die Berufspraktika als Eintrittsvoraussetzung in ein­zelne Fachhochschulen dienen.

Übertrittsbedingungen

Übertritt aus dem Leistungszug P, Sek Baselland

Der Übertritt aus dem Leistungszug P in das Gymnasium setzt voraus: 

Einen Notendurchschnitt von mindestens 4.0 aus allen promotionsrelevanten Fächern und eine Punktesumme von mindestens 34 aus den einfach zählenden Zeugnisnoten der Fächer Biologie, Englisch, Französisch und Physik sowie den doppelt zählenden Zeugnisnoten der Fächer Deutsch und Mathematik.

Werden diese Bedingungen in beiden Zeugnissen der 3. Klasse erreicht, erfolgt die Aufnahme definitiv. Die Aufnahme erfolgt provisorisch, wenn im Zeugnis im ersten  Semester beide Bedingungen und im 2. Semester eine Bedingung erreicht wird. In allen anderen Fällen kann keine Aufnahme erfolgen.

Übertritt aus dem Leistungszug E, Sek Baselland

Der Übertritt aus dem Leistungszug E in das Gymnasium setzt voraus:

Einen Notendurchschnitt von mindestens 5.0 aus allen promotionsrelevanten Fächern und eine Punktesumme von mindestens 40 aus den einfach zählenden Zeugnisnoten der Fächer Biologie, Englisch, Französisch und Physik sowie den doppelt zählenden Zeugnisnoten der Fächer Deutsch und Mathematik.

Werden diese Bedingungen in beiden Zeugnissen der 3. Klasse erreicht, erfolgt die Aufnahme definitiv. Die Aufnahme erfolgt provisorisch, wenn im Zeugnis im ersten Semester beide Bedingungen und im 2. Semester eine Bedingung erreicht wird. In allen anderen Fällen kann keine Aufnahme erfolgen.

Übertritt aus den Kantonen Aargau und Solothurn

Der Übertritt aus den Sekundar- und Bezirksschulen Solothurn und Aargau ist kantonal geregelt. Er erfolgt nach den Bedingungen des jeweiligen Wohnsitzkantons.

Übertritt aus anderen Schulen

Der Übertritt erfolgt gemäss Vereinbarung oder gemäss Leistungsabklärung.

Aus der Fachmittelschule an die Maturitätsabteilung

Für den Übertritt aus der Fachmittelschule an die Maturi­tätsabteilung sind erforderlich:

  1. ein Notendurchschnitt von mindestens 5.00 in den Fächern Deutsch, Französisch, Mathematik und Biologie;
  2. ein Nachweis der Kenntnis im gewählten Schwer­punkt­fach, z.B. durch eine Eignungsabklärung.

Massgebend für das Erfüllen der Bedingungen ist das letzte Zeugnis bzw. nach erfolgreichem Erwerb des Fachmittelschulausweises oder der Fachmaturität der Fachmittelschulausweis.

Der Übertritt erfolgt grundsätzlich mit Rückversetzung.

Über Ausnahmen und über Übertritte im Laufe des Schuljahrs entscheidet die Schulleitung, gegebenenfalls nach Rücksprache mit dem Klassenkonvent.

Zuständigkeit

Zuständig ist die Schulleitung des Gymnasiums, in dessen Einzugsgebiet der stipendienrechtliche Wohnsitz der Schü­lerin oder des Schülers liegt. Sie kann aus Platzgründen Verschiebungen an ein anderes Gymna­sium vornehmen.

Gymnasium Münchenstein